1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen
Vorgänge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen grundsätzlich
vollumfänglich zur Anwendung, es sei denn, Abweichungen werden durch
uns schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Angebote und
Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder aber durch die Auslieferung des
Liefergegenstandes angenommen.
3. Widerrufsbelehrung:
Verträge, die im Wege der Fernkommunikation mit einem Verbraucher im
Sinne § 13 BGB zustande gekommen sind, können vom Kunden binnen zwei
Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf hat in
Textform, z.B. per Brief, Fax oder e-Mail oder durch Rücksendung der
Ware zu erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung und
erfolgtem Wareneingang beim Käufer bzw. Empfänger. Der Widerruf ist
direkt gegenüber HiSat zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige
Rücksendung des Kaufgegenstandes an HiSat. Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Etwaige gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Kann der Kunde dem
Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der Kunde insoweit ggf.
dazu verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Käufer kann
die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer verwendet und alles unterlässt, was den Wert des
Kaufobjektes beeinträchtigen könnte. Wird nach Ausübung des
Widerrufsrechts die Kaufsache an HiSat zurückgesendet und beträgt deren
Bestellwert insgesamt nicht mehr als 40,00 Euro, so hat der Käufer
die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der
bestellten entspricht. Ansonsten fallen durch die Rücksendung für den
Kunden keine Kosten an. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der
Bestellung von speziell für den Kunden zusammengestellten
Hardware-Produkten und erlischt bei Multimedia- und Software-Produkten
im Falle der Entsiegelung.
4. Teilleistungen:
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Zahlungsbedingungen:
5.1 Kaufpreis, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind
bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit
nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht für uns
keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
entgegenzunehmen.
5.2 Wir behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und Leistungen
das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar- bzw.
Euroschecknachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung
freizugeben. Dies gilt auch, soweit anderslautende Lieferverträge
geschlossen sind. Wir behalten uns das Recht vor, einen sich in Verzug
befindlichen Käufer von der jeweiligen Lieferung auszuschließen. Dies
gilt auch für den Fall, daß entsprechende Lieferverträge abgeschlossen
worden sind.
5.3 Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise auch
nach Vertragsschluß zu ändern, falls die für den Preis maßgeblichen
Kostenfaktoren sich geändert haben oder unser Lieferant seine Preise
nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies
nur, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluß
erbracht werden soll oder tatsächlich erst nach diesem Zeitpunkt
erfolgt und der Kunde dies zu vertreten hat. Bei einer Preiserhöhung
von mehr als 4 % ist der Kunde dazu berechtigt, binnen 2 Wochen nach
Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche
Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen sind wir in jedem Fall berechtigt, unsere
Preise zu ändern, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen sich ändern.
Nicht vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand
berechnet.
5.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an unsere
Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt
besonders für die Einlösung von Schecks.
6. Aufrechnung:
Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen
aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit:
7.1 Der Versand von bestellten Waren erfolgt unverzüglich nach
Vertragsschluß. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar und kann die
Bestellung nicht ausgeführt werden, erhält der Käufer eine
entsprechende Mitteilung. Sollte sich nach Vertragsschluss für HiSat
herausstellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei HiSat verfügbar
ist oder sollte sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
geliefert werden können, gilt folgendes: HiSat kann entweder in
Qualität und Produktart gleichwertige Ware anbieten oder aber vom
Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde bis dahin bereits Zahlungen
geleistet haben, wird HiSat diese umgehend zurückerstatten.
7.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände
sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer
Einflußmöglichkeiten liegen und die wir nicht zu vertreten haben, zu
denen auch Streik, Aussperrung oder andere Maßnahmen im Zusammenhang
mit Arbeitskämpfen gehören, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns
oder bei einem unserer Zulieferer eintreten, verlängert sich die
vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist angemessen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.
7.3 Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der
Käufer, nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist
verstrichen und eine entsprechende Androhung erfolgt ist, vom Vertrag
zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der Rücktrittserklärung den
Liefergegenstand versandt bzw. die Leistung erbracht haben.
7.4 Wird bei einer Lieferung an einen Kaufmann nachgewiesen, daß wir
trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluß der
erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren
Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich
die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht
rechtzeitige Belieferung durch unseren Zulieferanten verursacht wurde.
Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Im Verzugsfalle erheben wir Verzugszinsen in Höhe der uns
berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB.
7.6 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen wir
ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die
durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des
Rechnungsbetrages für jeden Monat. Dies gilt nicht für den
Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten.
7.7 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von diesen Regelungen unberührt.
8. Gefahrübergang:
8.1 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten
versichert. Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der
Lieferung zu melden und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu
melden und anschließend mit der vom Frachtführer ausgestellten
Bescheinigung uns umgehend mitzuteilen. Ansprüche wegen dieser Schäden
gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
8.2 Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher i. S. v.
$13 BGB, so gilt folgendes: Die Gefahr des Untergangs und der
Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Absendung der Ware bei
HiSat auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgten oder HiSat noch andere Leistungen, wie z.B. die
Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung:
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als
Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des
Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen..
10. Eigentumsvorbehalt:
10.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer
sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser
Eigentum. Hierbei behalten wir uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum an
dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich
etwaiger Nebenforderungen vor, so daß bei laufender Rechnung das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung gilt.
10.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir
Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes
der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden
Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand
an uns ab und verwahrt diese kostenfrei.
10.3 Dem Käufer ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor
vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es
jedoch zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere
Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde
ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder
unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (einschl.
Mehrwertsteuer) ab, welche ihm aus der Veräußerung gegen seinen
Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob
der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert
worden ist. Der Kunde ist zum Forderungseinzug berechtigt, solange er
sich vertragsgemäß verhält. Verhält sich unser Kunde aber
vertragswidrig, behalten wir uns das Recht vor, die dem Kunden
zustehende Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.
10.4 Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer
Sicherheiten durch Dritte muß uns der Kunde unverzüglich schriftlich
benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen
Unterlagen zuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht
in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Dies
gilt nicht, soweit die Kosten im Vergleich zum Wert des
Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.
10.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl
verpflichtet.
10.6 Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den
Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, instandzuhalten und uns jeden
Wechsel seine Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden Mahnung den
Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist dann zur Herausgabe
verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, noch die
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom
Vertrag.
10.7 Wir sind dazu berechtigt, die zurückerlangte Vorbehaltsware nach
bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten, sofern der
Kunde im Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten richtet sich die
Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des
Verbraucherschutzgesetzes.
11. Haftung für Mängel der Lieferung:
11.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, offen zu Tage tretende, auch für
nicht fachkundige Personen ohne weiteres erkennbare Mängel innerhalb
einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
11.2 Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergangs auf den
Kunden Mängel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so
gelten für Kunden, welche Verbraucher sind, die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte. Sofern die gesetzlichen bestimmten
Voraussetzungen vorliegen, hat der Kunde ggf. einen Anspruch auf
Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2
Jahren beginnend ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde nicht Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB, so gilt folgendes: Wir sind dazu berechtigt,
mehrere Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit dies dem Kunden
zumutbar ist. Haben wir nach verstreichen einer angemessenen Frist nicht
Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl
Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag
zurücktreten oder – bei Vorliegen der hiefür erforderlichen gesetzlichen
Voraussetzungen – einen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen geltend machen. Sollte ein defektes Teil
nicht mehr lieferbar sein, sind wir dazu berechtigt, das defekte Teil
gegen ein Produkt gleicher Güte, auch von einem anderen Hersteller,
auszutauschen.
11.3 Wir behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten
Mängel eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder
solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer
Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche
Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der
behaupteten Mängel entstanden sind. Im übrigen behalten wir uns vor,
eine entsprechende Fehlerprüfung durch den jeweiligen Hersteller
vornehmen zu lassen. Dessen schriftliche Stellungnahme ist sodann
bindend.
11.4 Im Fall der Mängelrüge ist der Kunde dazu verpflichtet, das
defekte Gerät zunächst auf eigene Kosten und Gefahren in der
Originalverpackung mit sämtlichen Zusatzteilen (z.B. Kabel, Treiber,
Software, Bedienungsanleitung usw.), mit detaillierter
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer
Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an uns zu übersenden.
11.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
12. Sonstige Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluß sind gegenüber
uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies
gilt nicht in Fällen, in denen uns eine schuldhafte Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten/wesentlicher vorvertraglicher Pflichten
zur Last fällt. Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit
ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Werden wir aus positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß in Anspruch
genommen, so haften wir nicht für einen Schaden, der das positive
Interesse übersteigt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist,
sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz
zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Hauptsitz des
Bestellers zu klagen.
14. Anzuwendendes Recht:
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
15. Verwendung persönlicher Daten:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden
erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), sowie des Teledienste Datenschutzgesetzes (TDDSG). Die vom
Kunden erhaltenen Daten, betreffend den Kauf, werden ausschließlich
erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner
weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des
Kaufvertrages mit HiSat erforderlich ist. Bei Verträgen im
elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nach
Vertragsschluss von HiSat gespeichert und ist nur Mitarbeitern von
HiSat zugänglich die mit der Abwicklung des Vertrages befasst sind.