1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Vorgänge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen grundsätzlich vollumfänglich zur Anwendung, es sei denn, Abweichungen werden durch uns schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Angebote und Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber durch die Auslieferung des Liefergegenstandes angenommen.

3. Widerrufsbelehrung:
Verträge, die im Wege der Fernkommunikation mit einem Verbraucher im Sinne § 13 BGB zustande gekommen sind, können vom Kunden binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf hat in Textform, z.B. per Brief, Fax oder e-Mail oder durch Rücksendung der Ware zu erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung und erfolgtem Wareneingang beim Käufer bzw. Empfänger. Der Widerruf ist direkt gegenüber HiSat zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Rücksendung des Kaufgegenstandes an HiSat. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Etwaige gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Kann der Kunde dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der Kunde insoweit ggf. dazu verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Der Käufer kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer verwendet und alles unterlässt, was den Wert des Kaufobjektes beeinträchtigen könnte. Wird nach Ausübung des Widerrufsrechts die Kaufsache an HiSat zurückgesendet und beträgt deren Bestellwert insgesamt nicht mehr als 40,00 Euro, so hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Ansonsten fallen durch die Rücksendung für den Kunden keine Kosten an. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der Bestellung von speziell für den Kunden zusammengestellten Hardware-Produkten und erlischt bei Multimedia- und Software-Produkten im Falle der Entsiegelung.

4. Teilleistungen:
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

5. Zahlungsbedingungen:
5.1 Kaufpreis, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
5.2 Wir behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und Leistungen das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar- bzw. Euroschecknachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben. Dies gilt auch, soweit anderslautende Lieferverträge geschlossen sind. Wir behalten uns das Recht vor, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Lieferung auszuschließen. Dies gilt auch für den Fall, daß entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind.
5.3 Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluß zu ändern, falls die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder unser Lieferant seine Preise nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluß erbracht werden soll oder tatsächlich erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und der Kunde dies zu vertreten hat. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 4 % ist der Kunde dazu berechtigt, binnen 2 Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind wir in jedem Fall berechtigt, unsere Preise zu ändern, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen sich ändern. Nicht vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.
5.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an unsere Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks.

6. Aufrechnung:
Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit:
7.1 Der Versand von bestellten Waren erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluß. Ist die bestellte Ware nicht verfügbar und kann die Bestellung nicht ausgeführt werden, erhält der Käufer eine entsprechende Mitteilung. Sollte sich nach Vertragsschluss für HiSat herausstellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei HiSat verfügbar ist oder sollte sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht geliefert werden können, gilt folgendes: HiSat kann entweder in Qualität und Produktart gleichwertige Ware anbieten oder aber vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde bis dahin bereits Zahlungen geleistet haben, wird HiSat diese umgehend zurückerstatten.
7.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen und die wir nicht zu vertreten haben, zu denen auch Streik, Aussperrung oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen gehören, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten, verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.
7.3 Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Käufer, nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen und eine entsprechende Androhung erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der Rücktrittserklärung den Liefergegenstand versandt bzw. die Leistung erbracht haben.
7.4 Wird bei einer Lieferung an einen Kaufmann nachgewiesen, daß wir trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluß der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Im Verzugsfalle erheben wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
7.6 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen wir ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Dies gilt nicht für den Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten.
7.7 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von diesen Regelungen unberührt.

8. Gefahrübergang:
8.1 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten versichert. Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung zu melden und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu melden und anschließend mit der vom Frachtführer ausgestellten Bescheinigung uns umgehend mitzuteilen. Ansprüche wegen dieser Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
8.2 Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher i. S. v. $13 BGB, so gilt folgendes: Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Absendung der Ware bei HiSat auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgten oder HiSat noch andere Leistungen, wie z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.

9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung:
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen..

10. Eigentumsvorbehalt:
10.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Hierbei behalten wir uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor, so daß bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung gilt.
10.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diese kostenfrei.
10.3 Dem Käufer ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es jedoch zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturabetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab, welche ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Der Kunde ist zum Forderungseinzug berechtigt, solange er sich vertragsgemäß verhält. Verhält sich unser Kunde aber vertragswidrig, behalten wir uns das Recht vor, die dem Kunden zustehende Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.
10.4 Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte muß uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, soweit die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.
10.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
10.6 Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, instandzuhalten und uns jeden Wechsel seine Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden Mahnung den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.
10.7 Wir sind dazu berechtigt, die zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten, sofern der Kunde im Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.

11. Haftung für Mängel der Lieferung:
11.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, offen zu Tage tretende, auch für nicht fachkundige Personen ohne weiteres erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
11.2 Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergangs auf den Kunden Mängel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so gelten für Kunden, welche Verbraucher sind, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sofern die gesetzlichen bestimmten Voraussetzungen vorliegen, hat der Kunde ggf. einen Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren beginnend ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so gilt folgendes: Wir sind dazu berechtigt, mehrere Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Haben wir nach verstreichen einer angemessenen Frist nicht Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder – bei Vorliegen der hiefür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen – einen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen. Sollte ein defektes Teil nicht mehr lieferbar sein, sind wir dazu berechtigt, das defekte Teil gegen ein Produkt gleicher Güte, auch von einem anderen Hersteller, auszutauschen.
11.3 Wir behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten Mängel eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind. Im übrigen behalten wir uns vor, eine entsprechende Fehlerprüfung durch den jeweiligen Hersteller vornehmen zu lassen. Dessen schriftliche Stellungnahme ist sodann bindend.
11.4 Im Fall der Mängelrüge ist der Kunde dazu verpflichtet, das defekte Gerät zunächst auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit sämtlichen Zusatzteilen (z.B. Kabel, Treiber, Software, Bedienungsanleitung usw.), mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an uns zu übersenden.
11.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

12. Sonstige Schadensersatzansprüche:
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluß sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen uns eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/wesentlicher vorvertraglicher Pflichten zur Last fällt. Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens begrenzt. Werden wir aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß in Anspruch genommen, so haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

14. Anzuwendendes Recht:
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

15. Verwendung persönlicher Daten:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie des Teledienste Datenschutzgesetzes (TDDSG). Die vom Kunden erhaltenen Daten, betreffend den Kauf, werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages mit HiSat erforderlich ist. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nach Vertragsschluss von HiSat gespeichert und ist nur Mitarbeitern von HiSat zugänglich die mit der Abwicklung des Vertrages befasst sind.